top of page

Besteht die Möglichkeit sich befreien zu lassen?

Grundsätzlich ja. Die sogenannte Belastungsgrenze soll dafür sorgen, das ein gesetzlich krankenversicherter Patient keine übermäßigen finanziellen Belastungen durch seine Erkrankung tragen muss.

Diese Belastungsgrenze gilt pro Kalenerjahr. Relevant für die Berechnung dieser Grenze sind die Bruttohaushaltseinnahmen des volljährigen Patienten. Dabei dürfen die Eigenaufwendungen zusammen höchstens 2 Prozent der Bruttohaushaltseinnahmen betragen. Um den finanziellen Aufwand festzustellen, werden alle erbrachten Eigenleistungen für Arzneien, medizinische Hilfs- und Heilmittel, Physiotherapie, Zuzahlungen bei Aufenthalten im Krankenhaus, Kosten für häusliche Pflege und auch für Krankenfahrten, die im entsrechenden Kalenderjahr angefallen sind, angerechnet.

Bei chronischen Erkrankungen des Patienten liegt die Grenze sogar nur bei 1 Prozent der Buttohaushaltseinnahmen. Auch bei Patienten die Sozialhilfe der Arbeitslosengeld II beziehen, gelten die geringeren Belastungsgrenzen.

bottom of page