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Welche Zuzahlungen muss der Patient leisten?

Pro Behandlungsserie muss der gesetzlich krankenversicherte Patient einen Eigenbetrag (Zuzahlung) leisten. Dieser beträgt laut Sozialgesetzbuch (SGB V §61 V) für gesetzlich krankenversicherte Patienten über 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung.

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